3. WaffRÄndG ist verkündet

Am 19.02.2020 wurde die Waffenrechtsnovelle im Bundesanzeiger veröffentlicht

Der Blick in das Bundesgesetzblatt zeigt, dass am 19.02.2020 dass Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz verkündet wurde. Damit treten einzelne Regelungen bereits am 20.02.2020 in Kraft:
  • § 5 Zuverlässigkeit > Einbeziehung der Verfassungsschutzbehörden
  • § 13 "Jäger-§" > Erlaubnis für Schalldämpfer für Zentralfeuermunition
  • § 40 Abs. 3 > Umgang für Jäger mit Nachtsichtvorsatzgeräten & Nachtsichtaufsatzgeräten
    • (Achtung: jagdrechtliche Verbote/Einschränkungen sind weiter zu beachten.)
  • § 42 Abs. 6 > Neue Waffenverbotszonen (Ermächtigungsregelungen für die Länder)

Vollständig in Kraft tritt das Gesetz jedoch erst am 1. September 2020, unbeachtet der komplexen Übergangsregelungen, wie z.B.

  • Die Meldungen an das Nationale Waffenregister
  • Bedürfnispflicht von Salutwaffen
  • Anmeldepflicht von großkalibrigen Magazinen (01.09.2021)
  • Entfall der Waffenbuchführungspflicht (ab 01.01.2022)
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